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Notariats- und Grundbuchamtsreform zum 1. Januar 2018



Die baden-württembergische Notariatsreform und die Neuordnung des Grundbuchwesens bildeten gemeinsam die größte Reform in der Geschichte der baden-württembergischen Justiz. Beide wurden zum 1. Januar 2018 abgeschlossen.

Diese Internetseite soll Sie über Hintergründe und Auswirkungen der Reform informieren. Dazu gehören etwa Informationen über die neuen Zuständigkeiten seit dem 1. Januar 2018 oder über die Stelle, die zuvor bereits anhängige Vorgänge übernimmt.

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